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Zeuge

Das Gericht und die Prozessbeteiligten sind bei der Wahrheitsfindung häufig auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Aus diesem Grund müssen Zeugen wahrheitsgetreue und vollständige Angaben machen. Nur dann kann ein gerechtes Urteil gefällt werden. Zeugen vor Gericht nehmen also eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr. Sie sind deshalb nach Erhalt einer Ladung zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet.

Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit und seien Sie - im Interesse aller Beteiligten - pünktlich. Auch das Gericht ist bemüht, eventuelle Wartezeiten für Sie kurz zu halten.

Beachten Sie bitte die Hinweisschilder in den Gerichtsgebäuden. Für Auskünfte können Sie sich an die Pforten bzw. Informationsschalter wenden.

Zeugen erhalten auf Antrag nach ihrer Vernehmung eine Entschädigung für Fahrtkosten und eventuellen Verdienstausfall. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Zu übersenden bzw. mitzubringen sind die Ladung und das ausgefüllte Antragsformular (siehe Downloads im Kasten rechts).

Bitte wenden Sie sich ggf. an die Anweisungsstelle (Tel. 0721/926-6641 oder -6643).
Die Zeugenentschädigung wird grundsätzlich auf eine von Ihnen anzugebende Bankverbindung überwiesen. Im Bereich der Anweisungsstelle liegen im übrigen Formulare aus.


Psychosoziale Prozessbegleitung

Informationen über die psychosoziale Prozessbegleitung können Sie Link öffnet neues Brwoser-Fenster hier herunterladen, Link öffnet neues Brwoser-Fenster hier finden Sie ein Info-Flyer für Zeuginnen und Zeugen, Eltern und Bezugspersonen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Link öffnet externes Fenster http://www.zeugeninfo.de/ und Link öffnet externes Fenster http://www.praeventsozial.de/.

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