Das Amtsgericht Karlsruhe liegt im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe und im Landgerichtsbezirk Karlsruhe. Es ist eines der fünf baden-württembergischen Präsidialamtsgerichte (neben Karlsruhe noch Stuttgart, Mannheim, Freiburg und Heilbronn). Es untersteht damit nicht der Aufsicht des Landgerichts, sondern derjenigen des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Karlsruhe erstreckt sich auf folgende Ortschaften:
- Eggenstein-Leopoldshafen
- Karlsruhe (ohne den Stadtbezirk Karlsruhe-Durlach und ohne die Stadtteile: Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich und Wolfartsweier)
- Linkenheim-Hochstetten
- Rheinstetten
- Stutensee
Des weiteren ist das Amtsgericht Karlsruhe zentral zuständig:
- bei Pflegschaften bei Verfahren zur Anerkennung ausländischer Adoptionen (§3 AdWirkG): für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe
- für das Adoptionswirkungsgesetz: für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe
- für Personenstandssachen/TSG-Sachen: für den gesamten Bezirk des Landgerichts Karlsruhe
- bei Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren: für die Bezirke der Amtsgerichte Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach und Ettlingen
- bei Insolvenzverfahren: für die Bezirke der Amtsgerichte Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach und Philippsburg
- bei Hinterlegungen: für die Bezirke der Amtsgerichte Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach und Ettlingen
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