Häufig gestellte Fragen zu Betreuungen

 

Welche Gerichtskosten fallen bei einer Betreuung an?

 

Wie setzen sich die Gerichtskosten zusammen und wie oft muss bezahlt werden?

 

Was bedeutet der Punkt "anteilige Versicherungsprämie" in der Kostenrechnung?

 

Wie erfahre ich von den Gerichtskosten?

 

Was wird durch die Gerichtsgebühren abgedeckt?

 

Was bekomme ich als Betreuer?

 

 

 

 

Welche Gerichtskosten fallen bei einer Betreuung an?


Gerichtskosten für das gerichtliche Betreuungsverfahren werden erhoben, wenn das vorhandene Vermögen des Betreuten höher als 25.000 € ist.
Besteht der Aufgabenkreis nur aus Angelegenheiten der Personensorge (z.B. Gesundheitsfürsorge, Bestimmung des Aufenthalts) beträgt die Gebühr je nach Höhe des vorhandenen Vermögens zwischen 200 € und 300 €. zurück

 

 

Wie setzen sich die Gerichtskosten zusammen und wie oft muss bezahlt werden?

Für Betreuungen, die das Vermögen betreffen, gilt:
Ist die Betreuung auf längere Zeit eingerichtet, so entstehen eine Jahresgebühr für die rechtliche Betreuung und daneben eventuell Auslagen des Gerichts (z.B. für Fahrtkosten, die durch die persönliche Anhörung durch den Richter entstehen, Sachverständigengutachten der Ärzte, Betreuerhaftpflichtversicherungsbeitrag usw.).
Die "Jahresgebühr für die rechtliche Betreuung" ist einmal jährlich, mit Beginn der rechtlichen Betreuung oder zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Ihre Höhe richtet sich bei Betreuungen mit Vermögensangelegenheiten (s.o.) nach der Höhe des vorhandenen Vermögens des Betreuten. Je 5.000 € Vermögensbestand entstehen 10 € Gebühr pro angefangenem Kalenderjahr. Beim Vermögensbestand wird ein Freibetrag von 25.000 € pro Jahr gewährt, d.h. erst ab einem Vermögen von mehr als 25.000 € entstehen Jahresgebühren. Auch ein vom Betreuten selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück oder eine von ihm bewohnte Eigentumswohnung bleiben bei der Wertberechnung unberücksichtigt. Endet die rechtliche Betreuung während eines Kalenderjahres (z.B. durch Tod des Betreuten oder durch Aufhebung der rechtlichen Betreuung), gibt es keine Ermäßigung oder Rücknahme der Jahresgebühren.
Die Auslagen des Gerichts werden immer in der tatsächlich entstandenen Höhe in Rechnung gestellt. zurück

 

 

Was bedeutet der Punkt "anteilige Versicherungsprämie" in der Kostenrechnung?

 

Die "anteilige Versicherungsprämie" entsteht für eine Sammelhaftpflichtversicherung des Landes Baden-Württemberg bei zwei namhaften Versicherungsunternehmen für ehrenamtliche Betreuer. Damit sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, die ein ehrenamtlicher Betreuer bei der Wahrnehmung der rechtlichen Betreuung einem Beteiligten ggf. fahrlässig zufügt. Hierfür wird in Betreuungsverfahren, für die überhaupt Gerichtskosten entstehen (vgl. oben, welche Betreuungsverfahren dies sind), ab 2011 ein Haftpflichtversicherungsbeitrag von 0,75 € pro Jahr erhoben.

Ausführliche Informationen zur Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer finden Sie in diesem Merkblatt. zurück

 

Wie erfahre ich von den Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten werden beim Betreuungsgericht berechnet und der Landesoberkasse Baden-Württemberg, Standort Metzingen, mitgeteilt. Die Kasse erstellt die Gerichtskostenrechnung, versendet sie an den Betreuer und überwacht den Zahlungseingang. Gezahlt werden kann die Kostenrechnung aus dem verwalteten Vermögen des Betreuten.  Wird nicht gezahlt, mahnt die Kasse und leitet dann gegebenenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Vollstreckt wird nur in das Vermögen des Betreuten. zurück

 

 

Was wird durch die Gerichtsgebühren abgedeckt?

 

Das Betreuungsgericht steht den Betreuten und Betreuern während des Jahres in verschiedener Weise zur Verfügung, von einer Beratung im Allgemeinen bis hin zu Genehmigungen von wichtigen Rechtsgeschäften, z.B. beim Verkauf eines Grundstücks. Für diese Tätigkeiten entstehen dann neben den regelmäßigen Jahresgebühren keine extra Gerichtskosten. zurück

 

 

Was bekomme ich als Betreuer?

Die Gerichtskosten sind nicht mit der Betreuervergütung oder der Aufwandsentschädigung für den Betreuer zu verwechseln. Die Vergütung oder die Aufwandsentschädigung stehen dem Betreuer unabhängig von den Gerichtskosten des Betreuten zu. Informationen zur Aufwandsentschädigung erhalten Sie hier. zurück

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