Bereitschaftsdienst

Außerhalb der Dienstzeiten ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das Amtsgericht wieder regulär Dienst hat. Diese Rufbereitschaft besteht an arbeitsfreien Tagen von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr, an allen übrigen Tagen von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:30 Uhr (freitags 14:00 Uhr) bis 21:00 Uhr.
Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen. Diese vermitteln den Kontakt zum Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts.

Bitte beachten Sie: ERV-Nachrichten über den elektronischen Rechtsverkehr, E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.

 

 

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