Soll eine Person über 18 Jahren als Kind angenommen werden, so sind folgende Unterlagen einzureichen:
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag der Annehmenden und des Anzunehmenden
- ggf. notarielle Einwilligung des Ehegatten des Annehmenden (bei Stiefkindadoptionen) bzw. des Anzunehmenden
- Geburtsurkunden für Annehmende und Anzunehmenden
- Staatsangehörigkeitsnachweise für Annehmende und Anzunehmenden (Kopie Ausweis/Pass)
- ggf. Heiratsurkunde(n)
- ggf. aktueller Auszug aus dem Familienbuch
- Mitteilung, ob die Annehmenden oder der Anzunehmende weitere bzw. eigene Kinder haben; falls ja, deren Name und Anschrift, bei minderjährigen Kindern auch Angabe des gesetzlichen Vertreters
- Name und Anschrift der leiblichen Eltern des Anzunehmenden
(Das Gericht muss die leiblichen Eltern des Anzunehmenden und weitere Kinder am Adoptionsverfahren beteiligen, §§ 1769, 1772
Abs. 1 S. 2 BGB. Dies gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall ein gutes persönliches Verhältnis besteht. Ohne deren
Anschrift kann das Verfahren daher grundsätzlich nicht weitergeführt werden.)