Unterlagen - Adoption von Volljährigen

Soll eine Person über 18 Jahren als Kind angenommen werden, so sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • notariell beurkundeter Adoptionsantrag der Annehmenden und des Anzunehmenden
  • ggf. notarielle Einwilligung des Ehegatten des Annehmenden (bei Stiefkindadoptionen) bzw. des Anzunehmenden
  • Geburtsurkunden für Annehmende und Anzunehmenden
  • Staatsangehörigkeitsnachweise für Annehmende und Anzunehmenden (Kopie Ausweis/Pass)
  • ggf. Heiratsurkunde(n)
  • ggf. aktueller Auszug aus dem Familienbuch
  • Mitteilung, ob die Annehmenden oder der Anzunehmende weitere bzw. eigene Kinder haben; falls ja, deren Name und Anschrift, bei minderjährigen Kindern auch Angabe des gesetzlichen Vertreters
  • Name und Anschrift der leiblichen Eltern des Anzunehmenden

(Das Gericht muss die leiblichen Eltern des Anzunehmenden und weitere Kinder am Adoptionsverfahren beteiligen, §§ 1769, 1772 Abs. 1 S. 2 BGB. Dies gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall ein gutes persönliches Verhältnis besteht. Ohne deren Anschrift kann das Verfahren daher grundsätzlich nicht weitergeführt werden.)

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