Unterlagen - Adoption von Minderjährigen

Soll eine Person unter 18 Jahren als Kind angenommen werden, so sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • notariell beurkundeter Adoptionsantrag der Annehmenden
  • notariell beurkundete Einwilligung des gesetzlichen Vertreters des Kindes, bei Kindern ab 14 Jahren auch des Kindes selbst
  • notariell beurkundete Einwilligung der leiblichen Eltern
  • Geburtsurkunden für Annehmende und Kind
  • Staatsangehörigkeitsnachweise für Annehmende und Kind (Kopie Ausweis/Pass)
  • ggf. Heiratsurkunde der Annehmenden
  • ggf. aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Annehmenden
  • Mitteilung, ob die Annehmenden weitere Kinder haben, falls ja, deren Name und Anschrift, bei minderjährigen Kindern auch Angabe des gesetzlichen Vertreters
    (Das Gericht muss die Kinder der Annehmenden am Adoptionsverfahren beteiligen, § 1745 BGB. Dies gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall ein gutes persönliches Verhältnis besteht. Ohne deren Anschrift kann das Verfahren daher grundsätzlich nicht weitergeführt werden.)
  • aktuelle Meldebescheinigung für Annehmende und ggf. auch Kind
  • bei ausländischen Kindern ggf. Datum der Einreise nach Deutschland
  • ärztliches Attest über den Gesundheitszustand der Annehmenden
  • aktuelle Gehaltsabrechnung der Annehmenden

Wenn alle Unterlagen vorliegen, holt das Gericht Stellungnahmen des örtlichen Jugendamtes und bei Auslandsbezug zusätzlich auch des Landesjugendamtes ein. Dies nimmt jeweils einige Zeit in Anspruch.

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