Zwangsversteigerungsabteilung

Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe

Zentrale Eingangsgeschäftsstelle: 0721/926-8369

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 11:30 Uhr

Das Amtsgericht Karlsruhe ist für Zwangsversteigerungen von Grundstücken für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach und Ettlingen zuständig. 

Versteigerungstermine:

Zwangsversteigerungstermine finden mittwochs im Saal 0.15 statt. Die Termine hängen im Eingangsbereich an der Gerichtstafel (hinter der Treppe rechts) aus und werden im Staatsanzeiger Baden-Württemberg veröffentlicht.

Sämtliche Versteigerungstermine werden auch im Internet auf der Seite immobilienpool.de veröffentlicht. Die Gutachten können dort im PDF-Format heruntergeladen werden, ebenso finden Sie hier auch umfangreiche Informationstexte.

Die Verkehrswertgutachten der zu versteigernden Objekte können auf der Geschäftsstelle Zimmer 1.29 in der Zeit von 9:00 - 11:30 Uhr eingesehen werden.

Gegen Kostenerstattung (je Seite 50 Cent, ab 50 Seiten jede weitere Seite 15 Cent) können Kopien angefertigt werden.

Informationen, Merkblätter und Vordrucke:

Hinweise für Bietinteressenten (PDF, 52 KB)
Antrag auf Teilungsversteigerung (DOC, 29 KB)
Informationen für Ersteher (PDF, 46 KB)
Informationen für Eigentümer und Mieter (PDF, 42 KB)
Hinweisblatt Teilungsversteigerung (PDF, 41 KB)

Zwangsversteigerung 

Auf Antrag eines Gläubigers unter Vorlage eines Vollstreckungstitels (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) kann die Zwangsversteigerung angeordnet werden. In Folge der Versteigerung verliert der Schuldner das Eigentum an der Immobilie. Zur Versteigerung kommen hauptsächlich

  • Grundstücke (ohne und mit Bebauung aller Art)
  • Wohnungs- und Teileigentumseinheiten (Eigentumswohnung, Ladenlokal)
  • Erbbaurechte (Gebäude ohne Grundstückseigentum).

Nach dem Anordnungsbeschluss, mit dem das Verfahren beginnt, ermittelt das Versteigerungsgericht mit Hilfe eines Gutachters den Verkehrswert. Gleichzeitig mit dem Verkehrswertfestsetzungsbeschluss oder spätestens nach seiner Rechtskraft wird der öffentliche Versteigerungstermin bestimmt. Nach erfolgreicher Versteigerung wird der Versteigerungserlös verteilt und der Gläubiger befriedigt.

Teilungsversteigerung

Neben der „normalen“ Zwangsversteigerung als Zwangsvollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung einer Geldforderung gibt es noch die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft oder kurz Teilungsversteigerung.

Hierbei geht es nicht darum, dass ein Gläubiger gegen den Schuldner eine Geldforderung hat und versucht, diese durch die Zwangsversteigerung des dem Schuldner gehörenden Grundbesitzes zu realisieren, sondern darum, eine Gemeinschaft, die an dem Grundstück besteht, aufzulösen.

Typische Fälle sind:

  • die Auflösung einer Bruchteilsgemeinschaft, z.B. Ehegatten sind zu je ½ Anteil im Grundbuch eingetragen, es kommt zur Scheidung und zum Streit, wer das Haus behalten darf oder
  • die Auflösung einer Erbengemeinschaft, wenn es hier zum Streit unter den Miterben kommt.

Zwangsverwaltungsverfahren

Auf Antrag eines Gläubigers, der eine mit einem Vollstreckungstitel (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) festgestellte Forderung hat, kann die Zwangsverwaltung angeordnet werden. Hierbei verliert der Schuldner das Recht zur Verwaltung und Benutzung der Immobilie für die Dauer des Verfahrens. 

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