Nachlassgericht

Postanschrift: 76125 Karlsruhe

Dienstgebäude (keine Postanschrift): Kaiserstraße 184, 76133 Karlsruhe

Erreichbarkeit des Nachlassgerichts:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Entweder unter 0721/926-5150 oder 0721/926-5155

E-Mails können an folgende Adresse - unter Beachtung des nachstehenden Hinweises - gesendet werden:

nachlass@agkarlsruhe.justiz.bwl.de

Verfahrenshandlungen per E-Mail sind nicht zulässig.

Hier finden Sie auch Vordrucke und Merkblätter, die Ihnen behilflich sein können.

Seit dem 18.01.2021 hat im Gebäude Schlossplatz 23 der Bürgerservice geöffnet. Dort können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich vorsprechen und Ihr Anliegen besprechen. Insbesondere können Sie dort das Datenerhebungsblatt für den Erbschein abgeben und die erforderlichen Standesurkunden beglaubigen lassen, sowie Testamente abgeben und den Rückantwortbogen für das Ausschlagungsverfahren abgeben.
Bitte beachten Sie, dass ohne Termin eine Vorsprache in der Kaiserstraße 184 nicht mehr möglich ist. Dort können auch keine Dokumente oder andere Post abgegeben werden.
Der Bürgerservice hat täglich von 9 Uhr bis 11 Uhr geöffnet und zusätzlich dienstags und donnerstags von 13 Uhr bis 15 Uhr.

Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen zu konkreten Nachlassverfahren aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nicht telefonisch beantwortet werden können, sondern ausschließlich schriftlich gestellt und beantwortet werden können.

Bitte nennen Sie bei Anfragen den Namen des Erblassers und -soweit bekannt- das Aktenzeichen des Nachlassgerichts.

Fax: 0721/926-8266

Bitte geänderte Öffnungszeiten während der Schulferien beachten.

Die Notariatsreform

Seit dem 01.01.2018 hat das Amtsgericht Karlsruhe die Aufgaben in Nachlasssachen, die bisher beim Notariat Karlsruhe angesiedelt waren, übernommen. Die Notare sind ab dem 01.01.2018 nur noch als Freiberufler tätig. Weitere Informationen zur Notariatsreform erhalten Sie unter www.notariatsreform.de .

Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht Karlsruhe in der Regel dann, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Karlsruhe hatte. Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Karlsruhe erstreckt sich auf folgende Ortschaften:

  • Eggenstein-Leopoldshafen,
  • Karlsruhe (ohne den Stadtbezirk Karlsruhe-Durlach und ohne die Stadtteile Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich und Wolfartsweier),
  • Linkenheim-Hochstetten,
  • Rheinstetten,
  • Stutensee.

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