Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe zwischen November 2021 und Mai 2022 als Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens in 21 Fällen bei der Befüllung, Wartung, Reparatur oder Leerung von Geldautomaten verschiedener Banken und Sparkassen Bargeld entwendet. Der Gesamtschaden belaufe sich auf 214.875 €. Da der Angeklagte als Dienstwaffe stets einen geladenen Revolver bei sich trug, sind die Taten als Diebstahl mit Waffen in 21 Fällen angeklagt gem. §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB.
Der Angeklagte wurde von der Firma entlassen, nachdem ihm am 05.05.2022 eine sog. Diebesfalle mit präparierten Geldscheinen gestellt wurde. Bei dem Angeklagten zu Hause wurden 163.100 € in bar gefunden. Kurz zuvor hatte er sich einen Ford Mustang für über 28.000 € gekauft und in bar bezahlt.
Der Angeklagte bestreitet die Tat.
Aktenzeichen 1 Ls 180 Js 17763/22,
Hauptverhandlung terminiert auf 20.04.2023 und 25.04.2023, jeweils 9.00 Uhr im Saal 1.09, Amtsgerichts Karlsruhe, Schlossplatz 23