Hinweis auf die Benennung einer/eines Zustellungsbevollmächtigten gemäß §§ 116a Abs. 3, 127a, 132 Abs. 1 Nr. 2 StPO; Nr. 60 Abs. 1 S. 2 RiStBV:
An der Pforte des Amtsgerichts Karlsruhe, Gebäude Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, kann während der Dienstzeiten die Bestellung der/des zum Zeitpunkt der Erteilung der Zustellungsvollmacht zuständigen Zustellungsbevollmächtigten des Amtsgerichts Karlsruhe öffentlich eingesehen werden.