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Kammern

Zivilkammern

1. Zivilkammer:

 Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte, soweit sie nicht zu einer der nachfolgend aufgeführten Spezialzuständigkeiten einer anderen Kammer gehören.

Beschwerden gegen Kostengrundentscheidungen der Amtsgerichte und Räumungsschutzbeschwerden.

Entscheidung über Ablehnungsanträge gegen Richter bei den Amtsgerichten

Gesuche um Bestimmung des zuständigen Gerichts

2. Zivilkammer:

Ansprüche aus Leasinggeschäften (erstinstanzliche Verfahren und Berufungen)

Allgemeine erstinstanzliche Zivilsachen

Banksachen

Bausachen

3. Zivilkammer:

Insolvenzrecht

Allgemeine erstinstanzliche Zivilsachen

Beschwerden in Verfahren nach § 62 Aufenthaltsgesetz (Abschiebehaft)

Banksachen

Bausachen

4. Zivilkammer:

Ansprüche aus Versicherungsvertragsverhältnissen sowie Haftungsansprüche gegen Versicherungsmakler (in erster und zweiter Instanz)

Ansprüche aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (erstinstanzliche Verfahren und Berufungen)

Ansprüche aus der Berufstätigkeit der steuerberatenden Berufe (erstinstanzliche Verfahren und Berufungen)

Allgemeine erstinstanzliche Zivilsachen

Bausachen

5. Zivilkammer:

Allgemeine erstinstanzliche Zivilsachen

Beschwerden, soweit sie nicht anderen Zivilkammern zugewiesen sind, insbes. im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Bausachen

Erbrecht

7. Zivilkammer:

Ansprüche aus Maklertätigkeit, Ansprüche betreffend Fracht-, Speditions- und Lagergeschäfte (erstinstanzliche Verfahren und Berufungen)

Entscheidungen über die Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Titel und Schiedssprüche im Inland sowie von Schiedssprüchen und Anwaltsvergleichen

Allgemeine erstinstanzliche Zivilsachen

Bausachen

8. Zivilkammer

Ansprüche aus Heilbehandlung und tierärztlicher Behandlung

Ansprüche aus dem Arzneimittelgesetz (erstinstanzliche Verfahren und Berufungen)

Allgemeine erstinstanzliche Zivilsachen

 

Güterichter i. S. v. § 278 Abs. 5 ZPO wurden bestellt.

20. Handelskammer

Die nach den gesetzlichen Regelungen dafür vorgesehenen Zivilsachen (Handelssachen; erste und zweite Instanz)

Entscheidungen über die Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Titel und Schiedssprüche im Inland

21. Handelskammer

Anhängige, nach den gesetzlichen Regelungen dafür vorgesehene Zivilsachen (Handelssachen)



Strafkammern

Das Landgericht Tübingen hat für erstinstanzliche Strafsachen ein Schwurgericht, ein Auffangschwurgericht sowie mehrere  große Strafkammern und große Jugendkammern. Für Berufungsverfahren sind mehrere kleine Strafkammern sowie kleine Jugendkammern vorgesehen. Für Strafvollstreckungssachen sind  Strafvollstreckungskammern eingerichtet. Bei mehreren gleichartigen Kammern werden die Verfahren in der Reihenfolge des Eingangs registriert und nach dem im Geschäftsverteilungsplan bestimmten Schlüssel auf die Kammern verteilt. 

 

Schwurgericht

 

1. Große Strafkammer,  Auffang-Wirtschaftsstrafkammer

 

2. Große Strafkammer, Große Wirtschaftsstrafkammer, Auffangschwurgericht

 

3. Große Jugendkammer

 

8. Große Jugendkammer

 

9. Große Strafkammer und Kammer für Bußgeldsachen

 

10. Große Strafkammer

 

11./13. Strafvollstreckungskammer

 

12./14. Strafvollstreckungskammer

 

23. Kleine Strafkammer

 

24. Kleine Strafkammer

 

25. Kleine Strafkammer; Berufungs- und Wirtschaftsstrafkammer

 

26. Kleine Strafkammer

 

27. Kleine Strafkammer

 

21. Kleine Jugendkammer

 

22. Kleine Jugendkammer


Die Durchwahlnummern der Mitarbeiter der jeweiligen Service-Einheit (Geschäftsstelle) finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben.

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